UKW Sprechfunkzeugnis
UBI für den Binnenfunk und SRC für den int. Gewässer
Sprechfunklizenz Theorie- und Praxisausbildung
Gebühren- und Preisliste*
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UBI - UKW Sprechfunk Binnen
Ukw-Sprechfunklizenz für deutsche Binnengewässer
• Kursgebühren UBI
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Kosten
115,00 EUR
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SRC - Short Range Certificate
Ukw-Sprechfunklizenz für Küstengewässer
• Kursgebühren SRC
• Kursgebühren SRC + UBI
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Kosten
265,00 EUR
340,00 EUR
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Zusätzliche Übungsstunden
praktisches Arbeiten an der Funkanlage
•Übungsabend, 120 Minuten |
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Kosten
65,00 EUR
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Lehrmaterial
• UBI Schulungsmaterial
• SRC Schulungsmaterial
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Kosten
15,00 EUR
20,00 EUR
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Prüfungsgebühren
• UBI - UKW Sprechfunk Binnen
• SRC - Short Range Certificate |
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Kosten
130,54 EUR
127,88 EUR
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Haben Sie Fragen zur Buchung eines Ausbildungskurses,
melden Sie sich gerne telefonisch oder per Mail bei uns.
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UKW SPRECHFUNKZEUGNiS FÜR BINNENFUNK
Das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (Abkürzung: UBI) ist ein amtliches Zeugnis und berechtigt zum Betrieb von UKW-Funkanlagen in der Binnenschifffahrt. Sobald eine UKW-Funk-Anlage vorhanden ist, ist es – entgegen einer weit verbreiteten Annahme – irrelevant, ob die Anlage benutzt wird oder nicht: Ihr bloßes Vorhandensein an Bord erfordert, dass eine Person über das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk verfügt.
Der Sachverhalt lässt sich aus den einschlägigen Rechtsvorschriften nur indirekt erschließen. Die BinSchStrO legt fest, dass „jedes mit einer Sprechfunkanlage ausgerüstete Fahrzeug sich melden" muss. Des Weiteren besagt BinSchSprFunkV, dass die Bedienung einer Schiffsfunkstelle von einer Person ausgeführt oder beaufsichtigt werden muss, die ein Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk besitzt.
Das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk ist für die Berufs- als auch für die Sportschifffahrt gültig. Das Zeugnis wird international anerkannt.
UKW SPRECHFUNKZEUFNIS FÜR DIE SEESCHIFFFAHRT
Das Short Range Certificate (SRC) ist ein international gültiges Funkbetrenszeugnis. Es berechtigt den Inhaber zur Teilnahme am mobilen Seefunkdienst auf UKW auf Sportbooten sowie auf Schiffen, die nicht der Funkausrüstungspflicht unterliegen. Es schließt die Bedienung von Seefunkstellen auf UKW und Sicherheits-funksystemen (GmDSS) ein, nicht aber die Bedienung von Schiffsfunkstellen (Binnenfunk).
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